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Jedes fürsorgebedürftige Kind soll in einer Familie aufwachsen. Diese sozialpolitische Zielsetzung wird vom geltenden deutschen Adoptionsrecht verfehlt. Es orientiert sich an der Vorstellung "leiblicher" Elternschaft und beharrt auf einer "Wiedergeburt" des Kindes in der Adoptivfamilie. Beide Konzepte sind nicht mehr zeitgemäß. Auf der Basis neuester sozialwissenschaftlicher und rechtsvergleichender Erkenntnisse entwirft Andreas Botthof eine gesetzgeberische Reaktion, die den gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung trägt. Im Zentrum seiner Überlegungen steht das Kindeswohl. Es sollte auch den Mittelpunkt des internationalen Adoptionsrechts bilden. In Deutschland beweist eine Unzahl strittiger Gerichtsentscheidungen zum Status ausländischer Adoptionen, dass die juristische Praxis um einen einheitlichen Maßstab ringt. In diesem Spannungsfeld von Kindeswohl und Generalprävention liegt eine große Herausforderung für die Rechtspolitik. Auf der Grundlage einer differenzierten Auswahl von Fallbeispielen entwickelt der Autor überzeugende Handlungsoptionen.