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Ziel der Arbeit ist die Beantwortung der Frage, ob es eine einheitliche 'konservative Privatrechtstheorie' in der Weimarer Republik gab. Zur Beantwortung dieser Frage werden die Werke verschiedener Autoren untersucht, die sich als 'konservative Revolutionäre' bezeichnen lassen. Bei diesen Autoren werden die politischen Ansichten und die rechtlichen Vorstellungen in den Mittelpunkt der Betrachtung gerückt. Im Ergebnis ist dabei festzustellen, daß sowohl die politischen Ansichten als auch die rechtlichen Vorstellungen bei den verschiedenen Autoren so sehr divergieren, daß von einer 'konservativen Privatrechtstheorie' nicht die Rede sein kann.