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Bisher war die Durchführung polygraphischer Untersuchungen im Strafverfahren unzulässig. In der Entscheidung aus dem Jahr 1998 hat der BGH die Unzulässigkeit nunmehr lediglich auf ihre geringe Zuverlässigkeit gestützt. Dies eröffnet dem missverständlich als 'Lügendetektor' bezeichneten Gerät völlig neue Perspektiven. Die Arbeit gibt zunächst eine Darstellung der Funktionsweise und der Historie der Polygraphie. Nach einem Blick in andere Rechtsordnungen schließt sich ein Abriss der bisherigen Diskussion an. Bei genauerer Betrachtung der Zuverlässigkeit solcher Untersuchungen, insbesondere im Vergleich zu anderen psychologischen Untersuchungsmethoden oder auch der richterlichen Glaubwürdigkeitsbeurteilung zeigt sich, dass der BGH hierbei überzogene Maßstäbe angelegt zu haben scheint.