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Wie die aktuelle Diskussion über Konsequenzen neuer Erkenntnisse zur Willensfreiheit für das Strafrecht zeigt, kommt kaum eine Rechtswissenschaft ohne eine Vorstellung von der menschlichen Psyche aus. Dies gilt in ähnlicher Weise bereits für die Rechtswissenschaft des Zweiten deutschen Kaiserreichs. Fragen der Zurechnung in Straf- und Zivilrecht mussten damals ebenso psychologisch reflektiert werden, wie "Staatskörperkonzeptionen" im Verfassungsrecht. Hinzu kam damals die Konfrontation mit einer in ihrer Bedeutung wachsenden, wenn auch organisatorisch und methodisch noch unstrukturierten psychologischen Wissenschaft. Der vorliegende Band geht erstmals aus rechts-, psychologie- und medizinhistorischer Sicht der Frage nach, wie das Recht auf diese Herausforderung reagierte. Welche Rolle spielte das psychologische Argument im juristischen Diskurs? Und woher bezog man sein entsprechendes Wissen? Übernahmen die Juristen Versatzstücke aus der fachpsychologischen Diskussion oder folgte man einer selbst erdachten "Laienpsychologie"? Durch eine Kombination themenbezogener und biographisch orientierter Einzelstudien wird diesen Fragen erstmals für die wichtigsten Teilbereiche der Rechtswissenschaft nachgegangen.