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Das Qualitätsparadigma prägt zunehmend das deutsche und europäische Verwaltungsrecht: "Qualität" ist zum omnipräsenten Rechts- und Gesetzesbegriff geworden. Häufig liegt darin eine Rezeption betriebswirtschaftlicher Instrumente und Vorstellungen. Die Arbeit fragt - am Beispiel von Dienstleistungen in der "Dienstleistungsgesellschaft" - nach Chancen und Risiken von Qualitätssicherung durch Recht. Sie identifiziert ein Qualitätssicherungsrecht avant la lettre und stellt ihm das auf kontinuierliche Verbesserung zielende, "meliorative" Qualitätssicherungsrecht gegenüber. Als Bausteine dieses neuen Qualitätssicherungsrechts werden exemplarisch Qualitätscharten (wie sie die Dienstleistungsrichtlinie vorsieht), Qualitätsmanagementpflichten, peer review und Akkreditierung untersucht. Abschließend zieht die Arbeit Folgerungen für das sich herausbildende Dienstleistungsverwaltungsrecht als Hauptpfeiler des öffentlichen Wirtschaftsrechts.