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Michael Köhler erschließt die europäische Rechtsphilosophie, insbesondere die Leistung Kants und entwickelt aus dem Prinzip des freiheitlichen Rechts den Begriff und die Hauptformen der Gerechtigkeit. Grundbegriffe wie das Menschenrecht, die Menschenpflichten, das Privatrecht, ursprünglicher Erwerb und Vertrag bilden die Grundlage für die Gerechtigkeitsformen und deren Konkretisierung vor allem in Familie und Gesellschaft. Besonders herausgestellt wird, im Gegenzug zur krisenhaften Gespaltenheit der Besitzverhältnisse, die Teilhabegerechtigkeit, die aufgrund des ursprünglichen Gemeinbesitzes an der Weltsubstanz jedem Subjekt ein vermögensproportionales Erwerbsrecht einräumt. Der Gerechtigkeitssystematik entsprechen der demokratische, auf verantwortliche Repräsentation gegründete Rechtsstaat sowie ein Bund souveräner Staaten, dessen Verfassung in weltbürgerlicher Perspektive auch drängende Probleme internationaler Gerechtigkeit lösen könnte.