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Das Unternehmenssteuerrecht ist in seiner derzeitigen Form sowohl in rechtlicher als auch in ökonomischer Hinsicht problembehaftet. Hauptanliegen der Untersuchung ist die Herausarbeitung der zentralen Ursachen dieses unbefriedigten Zustandes. Dabei wird die Hypothese aufgestellt, daß das heutige Unternehmenssteuerrecht zum einen auf der Ausgestaltung einiger weniger Grundentscheidungen und zum anderen auf einem anhaltenden Interaktionsprozeß zwischen Steuerpflichtigen, Finanzverwaltung, Rechtsprechung und Gesetzgebung basiert. Ausgehend von dieser Erkenntnis lassen sich Überlegungen anstellen, wie man sich eine an den besonderen rechtlichen und ökonomischen Gegebenheiten orientierte Unternehmenssteuerreform in ihren Grundzügen vorzustellen hat.