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Die Personalisierte Medizin (auch Individualisierte Medizin) eröffnet neue Perspektiven für Prädiktion, Diagnostik, Therapie und Medikamentenentwicklung. Die Auswahl von Medikation und Dosierung in Abhängigkeit individueller Besonderheiten durch den Nachweis von Biomarkern und die Abstimmung der pharmakotherapeutischen Optionen auf die molekularen Besonderheiten eines Tumors in der Onkologie sind Beispiele dieses medizinischen Konzepts. Die damit einhergehenden Rechtsfragen berühren das Arztrecht, das Arzneimittelrecht, das Recht der Krankenversicherungen und das Datenschutzrecht. Die DGMR hat in ihrem Einbecker Workshop im Frühjahr 2013 mit Experten der Medizin und der Rechtswissenschaften die Rechtsfragen der Personalisierten Medizin in einem Workshop erarbeitet und dazu Empfehlungen beschlossen. Damit liegen zusammengefasste Erkenntnisse in diesem noch jungen Bereich vor, die die weiteren Diskussionen bereichern sollen.§