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Im US-amerikanischen Zivilprozeßrecht stehen class actions im Dienst der regulation through litigation durch den Bürger. Sie führen zu transatlantischen Spannungen, wenn sich europäische Unternehmen als Beklagte hohen Schadensersatzforderungen ausgesetzt sehen. Klaus J. Hopt, Rainer Kulms und Jan von Hein untersuchen das Recht der class action. Sie überprüfen die Abläufe von dem Antrag auf certification als class action bis zu dem in der Praxis häufigen verfahrensbeendenden Vergleich, die Rolle der Verfahrensbeteiligten und ihrer Anwälte und die Kontrolle als zu hoch empfundener Schadensersatzurteile durch die Berufungsgerichte. Eingehend wird auf rechtsvergleichender Grundlage untersucht, welche Möglichkeiten zur Abwehr der Zustellung einer class action nach dem HZÜ bestehen.