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Mit der Einführung der neuen Gesellschaftsform der Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea - SE) wurde ein bedeutender Beitrag zur Rechtsvereinheitlichung im europäischen Gesellschaftsrecht geleistet. Aus Sicht des deutschen Mitbestimmungsrechts bietet die SE erstmalig die Möglichkeit, die Ausgestaltung der unternehmerischen Mitbestimmung zwischen Arbeitnehmern und Unternehmensleitungen im Zuge der Gesellschaftsgründung zu verhandeln. Diese Arbeit untersucht die Rahmenbedingungen für den Rechtsschutz während dieses Verhandlungsverfahrens für in Deutschland ansässige Gesellschaften. Ausgehend von den europarechtlichen Vorgaben werden Umsetzungsdefizite im deutschen Recht ermittelt und für alle relevanten Konstellationen im Gründungsstadium ein harmonisiertes Rechtsschutzsystem entwickelt. Schwerpunkte bilden dabei der Rechtschutz bei der Informationserteilung zur Einleitung des Verhandlungsverfahrens und bei der Bildung des Besonderen Verhandlungsgremiums der Arbeitnehmer sowie die gerichtliche Kontrolle der Beteiligungsvereinbarung.