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Der den europäischen Binnenmarkt prägende Konflikt zwischen wirtschaftsliberaler Deregulierung und wohlfahrtsstaatlich-interventionistischer Regulierung sowie die sich mehrenden Zweifel an einem Konzept zentralistischer Integration stellen das europäische Privatrecht der 90er Jahre vor neue Aufgaben. Die Studie untersucht die Grundfreiheiten-Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, die durch die EEA und den Maastrichter Vertrag erweiterten wirtschaftspolitischen, sozialen und ökologischen Kompetenzen der EG, die Rolle der Mitgliedstaaten in der Verfolgung von Gemeinschaftszielen sowie die Möglichkeit der Konvergenz zwischen den modernen rechtspolitischen Entwicklungen im Privatrecht der Mitgliedstaaten, dem anzustrebenden Grundrechtskatalog für die Gemeinschaft und dem Gemeinschaftsprivatrecht und zeigt Perspektiven für die Zukunft auf.