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Im Zuge der geplanten Neuorganisation der gesetzlichen Rentenversicherung wird voraussichtlich eine zentrale Bundesspitze geschaffen, die auch operative Aufgaben wahrnimmt und Weisungsrechte gegenüber den nachgeordneten, ehemals selbständigen Trägern der Rentenversicherung besitzt. Das im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung erstellte Rechtsgutachten geht der Frage nach, wie bei dem beabsichtigten Neuzuschnitt der Rentenversicherungsträger die effektive Mitbestimmung der Personalvertretung gesichert bleiben kann. Der Verfasser entwickelt hierzu einen Gestaltungsvorschlag, der den Grundprinzipien der Beschäftigtenmitbestimmung in der öffentlichen Verwaltung Rechnung trägt und sie für diesen bislang nicht vorgesehenen Typus der Bund-Länder-Mischverwaltung weiterentwickelt. Damit leistet die Untersuchung einen wichtigen Beitrag für die Verwirklichung einer sozial verträglichen Organisationsreform der Rentenversicherungsträger. Der Verfasser ist Professor für Arbeitsrecht an der Universität Oldenburg. Er hat zahlreiche Handbücher, Monographien und Aufsätze zu Fragen des Personalvertretungsrechts verfaßt.