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Insbesondere die Bilanzierung von Rückstellungen zeigt, daß das Bilanzrecht von einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise geprägt ist; eine nur an bürgerlich- oder öffentlich-rechtlichen Kriterien orientierte Betrachtung kann dem Bilanzierungszweck nicht gerecht werden. Allerdings ist strittig, was die wirtschaftliche Betrachtungsweise impliziert. Ziel der Arbeit ist es, bilanzrechtssystematisch die Bedeutung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise für die Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu konkretisieren. Diskutiert werden u.a. Fälle der BFH-Rechtsprechung, die mögliche Konkurrenz zwischen aktivischer Abwertung und Rückstellungsbildung sowie die Bilanzierung eines negativen Geschäftswerts.