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Zum Werk
Das SGB II regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende und wurde durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ("Hartz IV") eingeführt und mit dem sog. Bürgergeldgesetz zum 1.1.2023 reformiert. Die neue Koalition aus Union und SPD hat vereinbart, eine neue Grundsicherung einzuführen.
Das bisherige Bürgergeld wird zur Grundsicherung für Erwerbsuchende und damit ein klarer Fokus auf die Beschäftigung gelegt. Es sind schärfere Sanktionen bei Arbeitsablehnung oder Meldeversäumnissen geplant, zudem müssen Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung künftig längere Arbeitswege in Kauf nehmen. Zudem wird die Karenzzeit für das Schonvermögen gekürzt und Erspartes muss bereits nach sechs statt wie bisher erst nach zwölf Monaten genutzt werden. Schließlich ist die Einführung einer monatlichen Meldepflicht geplant, sodass die Grundsicherungsempfangenden persönlich beim Jobcenter zu erscheinen haben.
Ausgewiesene Expertinnen und Experten erläutern diese Materie systematisch, fundiert und prägnant anhand der sich in der Praxis stellenden Probleme.
Schwerpunkte der Kommentierung sind:
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