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Die Sicherungsbeschlagnahme von Seeschiffen gilt als tägliches Brot der am Seeverkehr Beteiligten. Mit der vorliegenden Arbeit wird der Versuch unternommen, dieses Rechtsinstitut zunächst auf der Grundlage des deutschen und US-amerikanischen Rechts in einem Gesamtzusammenhang zu beschreiben. Dabei wird auch auf das von der Bundesrepublik ratifizierte Internationale Übereinkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über den Arrest von Seeschiffen eingegangen. In rechtsvergleichender Darstellung werden sodann die besonderen Gemeinsamkeiten und Unterschiede des Instituts in beiden Rechtsordnungen aufgezeigt. Damit soll insbesondere der Praxis die US-amerikanische Lösung verdeutlicht werden. Der vergleichende Teil behandelt zudem vertiefend einige spezielle Probleme der Sicherungsbeschlagnahme von Seeschiffen, wie sie in allen Rechtsordnungen anzutreffen sind.