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Ausgehend von der Prämisse, ehelichen und nichtehelichen Kindern ein Mitbestimmungsrecht einzuräumen, ob das Sorgerecht von einem Elternteil oder beiden gemeinsam im Falle der richterlichen Entscheidung ausgeübt werden soll, wird zunächst das Ungleichgewicht der Einflußmöglichkeiten der unmittelbar Beteiligten im Nichtehelichenrecht dargestellt. Es werden die Sorgerechtsvarianten erörtert, die die Grundlage für die Entscheidungsmöglichkeiten des Kindes darstellen; dabei wird der gewandelte Familienbegriff des BVerfG beleuchtet. Es werden soziologische und entwicklungspsychologische Ergebnisse herangezogen und die Erkenntnismöglichkeiten für eine rational begründete Kindesentscheidung (Sorgerechtsmündigkeit) aufgezeigt. Die Ergebnisse der Arbeit werden in einen Gesetzesvorschlag gekleidet.