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Die Anwendung des Arbeitsrechts auf Arbeitsverhältnisse von Sportlern wird in der Praxis selten ernst genommen. Die hohe Resistenz des Berufssports gegen staatliches Schutzrecht resultiert aus dessen Entwicklung aus dem autonomen Verbandsrecht und den damit verbundenen Eigengesetzlichkeiten. Das zwingende Arbeitszeitschutzrecht berücksichtigt de lege lata diese Eigengesetzlichkeiten nicht branchenspezifisch für den Sport. Unter Zugrundelegung der exemplarischen Erfassung der Rechtstatsachen im Alltag eines Fußball-, Eishockey- und Radprofis wird mit der Untersuchung der Versuch unternommen, den blinden Fleck des professionalisierten Sports im Arbeitszeitrecht aufzuhellen. Ein Zwischenergebnis der Untersuchung ist die Feststellung der regelmäßigen Überschreitung der arbeitszeitrechtlichen Grenzen durch typische Tages- und Wochenabläufe im professionalisierten Sport. Die Überprüfung verschiedener Ansätze zur Anwendbarkeit und zu richterlicher Rechtsfortbildung zwingenden Arbeitsrechts im professionalisierten Sport führt zur Favorisierung kollektivarbeitsrechtlicher Gestaltung der Sportler-Arbeitsverhältnisse durch Nutzung tarifdispositiver Arbeitsgesetze.