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Im Zentrum der Vorträge steht das Verhältnis von Staat und Religion, das auf eine bewegte Geschichte zurückgeht. Nach vielfältigen Formen der wechselseitigen Abhängigkeit der Religion von staatlicher Herrschaftsmacht ist im demokratischen Rechtsstaat die freie Religionsausübung des Einzelnen gewährleistet. Er kennt nur noch begrenzte Formen staatlicher Mitwirkung für Kirchen und Religionsunterricht. Das gemeinsame Medium ist die"gesellschaftliche Öffentlichkeit": die individuelle Gotteserfahrung verbindet sich mit der weltoffenen Zuwendung zur sozialen und kulturellen Mitgestaltung, insbesondere zu einer"Solidarkultur". Die"homogene"Einheit der Gesellschaft bestimmt zugleich die Grenzen für grundlegende - und sei es religiös motivierte - abweichende Verhaltensformen. Auf schwierige Probleme trifft die Begegnung mit verschiedenen globalen Religionssystemen, dem Christentum, Judentum und dem Islam.§Ziel der Erörterung ist es, die unterschiedlichen, aber auch gemeinsamen religiösen Entwicklungen in den Grundzügen offenzulegen. Denn nur eine vertiefte Kenntnis der Glaubensüberzeugungen und ihrer lehrmäßigen, dogmatischen Grundlagen erlauben eine sinnvolle Verständigung. Im Vordergrund steht das historische Verhältnis von staatlicher Macht und institutioneller Religionspraxis, das verschiedene Formen der Theokratie hervorgebracht hat. Sie haben im Islam ihren strengsten Ausdruck gefunden. Letztlich bieten sie aus islamwissenschaftlicher Sicht kein unüberwindbares Hindernis für eine globale Friedensordnung.