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Schon Art 4 der Sozialcharta des Europarates anerkennt ein Recht auf ein gerechtes Arbeitsentgelt. Die Garantie von "fairen Entgelten" sollte auch in keinem Katalog sozialer Grundrechte fehlen. Wie jedoch gerechte Arbeitseinkommen erreicht werden, bleibt den einzelnen Staaten und ihren historisch gewachsenen sozialpolitischen Systemen überlassen. In erster Linie sind damit kollektive Verhandlungen und Gesamtarbeitsverträge angesprochen. Wenn aber Lohnverhandlungen auf kollektiver Ebene keinen Erfolg zeitigen, sind regelmäßig Ersatzkonstruktionen oder direkte Eingriffe des Staates erforderlich. Die unterschiedlichen Facetten staatlicher Einflussnahme auf die Lohnfindung und auf die Festsetzung von Mindestentgelten kommen in den vorliegenden Länderberichten sehr deutlich zum Ausdruck.