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Akademische Arbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 16,00, Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beschäftigt sich mit einem Gesetzesentwurf zur Eindämmung des sog. Propagandatourismus. Anlass war eine Entscheidung des BGH, welche eine Strafbarkeitslücke im deutschen Strafrecht aufdeckte. Danach sei es nach aktuellem Recht nicht strafbar, wenn man sich als Deutscher gezielt ins Ausland begibt, um dort im Internet Hakenkreuzabbildungen zu verbreiten.In der Arbeit werden zunächst allgemeine Grundsätze zum Strafanwendungsrecht und zu der Kategorisierung der Straftatbestände in Verletzungs- und Gefährdungsdelikte dargestellt. Auch auf das Internetstrafrecht und das europäische Strafrecht wird Bezug genommen. Dabei wird sich durchgehend an der zuvor genannten Entscheidung des BGH orientiert. Anschließend wird der vorgebrachte Gesetzesentwurf kritisch begutachtet und ein eigener Vorschlag zur Schließung der Strafbarkeitslücke unterbreitet.