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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: sehr gut, Universität des Saarlandes, Veranstaltung: Seminar, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Autoren: Philipp Hujo (Universität des Saarlandes) in Zusammenarbeit mir Karel Berteloot (Katholieke Universiteit Leuven) , Abstract: Auf den ersten Blick erscheinen die strafrechtlichen Sanktionen in den USA, Belgien und Deutschland gleichartig. Sanktionen basieren auf der Idee, dass man für begangenes Unrecht bestraft werden muss, also selbst eine Übelszuführung erleidet. In den einzelnen Systemen geschieht diese Bußübung oder Einbuße häufig durch Geldstrafen, das Absitzen von Zeit in hierfür besonders vorgesehenen Haftanstalten und im Falle der USA, zumindest partiell, auch durch die Todesstrafe. Erst bei genauerem Hinschauen, abgesehen von der Todesstrafe, erkennt man jedoch die zwischen dem amerikanischen System einerseits und dem deutschen oder belgischen System anderseits hervortretenden bedeutenden Unterschiede, sodass man vielleicht sagen darf, dass aus einer Wurzel verschiedene Bäume gewachsen sind.
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