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Die Arbeit zeigt mit den Mitteln der Rechtsvergleichung Wege zum besseren Verständnis des Phänomens «Rechtsmissbrauch», indem sie theoretisch und praxisorientiert die allgemeinen Schranken solchen missbilligten Verhaltens der Prozessparteien im deutschen und französischen Zivilprozess untersucht. Nach einer Funktionsbestimmung der gesuchten «allgemeinen Rechtsmissbrauchsschranke» werden die in Betracht kommenden nationalen Rechtsinstitute zunächst innerhalb ihrer jeweiligen Dogmatik rechtsvergleichend analysiert und an den Kategorien der Zweckmäßigkeit und Effektivität gemessen. Das so gewonnene Zwischenergebnis wird sodann einer kritischen Gegenprüfung in einer Reihe von Beispielsfällen der Praxis unterzogen. Auf diese Weise eröffnet sich im Ergebnis ein Blick hinter das systemverhaftete herkömmliche Verständnis von einer Konkordanz der Rechtsmissbrauchsschranken in den beiden Rechtsordnungen, der de lege ferenda im europäischen Kontext systembildend wirken könnte.