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Im deutschen AGB-Recht hat sich seit Mitte der achtziger Jahre ein «Transparenzgebot» im Rahmen der Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen etabliert. AGB-Verwender sollen ihre Klauseln danach durchschaubar, bestimmt, richtig und möglichst klar darstellen. Verstöße gegen diese Richtlinie werden als sogenannte marktbezogene Unangemessenheit aufgefaßt. Die Gerichtspraxis zum Transparenzgebot hat indessen zu einer undurchschaubaren Kasuistik und zu Argumentationsbrüchen geführt. Zudem erwies sich, daß komplizierte Produkte des rechtsgeschäftlichen Verkehrs für juristische Laien schlechterdings nicht stets transparent sein können. Ist das Transparenzgebot demnach nicht mehr als ein rechtspolitischer Modebegriff? Der Autor unternimmt es, die Thesen im Umfeld des Transparenzgebots rechtsdogmatisch zu hinterfragen. Im Ergebnis seiner kritischen Studie gelangt er zu der Aussage, daß ein Gebot marktbezogener Transparenz als Inhaltskontrollfigur nicht taugt: Stellt ein AGB-Verwender unverständliche Klauseln oder nutzt er AGB-Bestimmungen auf verschleiernde und unlautere Weise, so ist entweder die Einbeziehungskontrolle des AGB-Gesetzes oder aber das Lauterkeitsrecht einschlägig.