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Umwelthaftungsrisiken können in einem faktischen GmbH-Konzern durch die Strategien der Schadensvermeidung und Haftungsbeschränkung minimiert werden. Diese Arbeit zeigt daher zum einen unter Berücksichtigung der einschlägigen Haftungsnormen Wege auf, die umweltschutzsichernde Betriebsorganisation sowohl im Konzernunternehmen als auch auf Konzernebene zu optimieren. Zum anderen wird untersucht, ob das Ziel der Haftungsbeschränkung durch die Konzentration der Umwelthaftungsrisiken auf einen rechtlich selbständigen Unternehmensträger innerhalb der Konzerngruppe erreicht werden kann (sog. Haftungssegmentierung). Abschließend werden die gesellschaftsrechtlichen Grenzen der Haftungssegmentierung ausgelotet, um eine Überwälzung von Umweltschäden zu Lasten Dritter ausschließen zu können.