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Die außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber ist für den Arbeitnehmer besonders gravierend. Umso bedenklicher mag es erscheinen, dass die Wirksamkeit einer solchen Kündigung von einem subjektiv geprägten Terminus, der Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, abhängt. Die Arbeit untersucht die Frage, ob dieser Begriff der Unzumutbarkeit inhaltlich konkretisiert werden kann und zeigt, dass trotz fehlender Begriffsbestimmung eine rechtliche Bindung bei der Entscheidung über die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses besteht.