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Stellt die Übertragung digitaler Inhalte eine Verbreitung im urheberrechtlichen Sinne dar? Diese Frage bildet den zentralen Teilaspekt des seit Jahren geführten Streits, ob ein Zweitmarkt für digitale Inhalte auf den Erschöpfungsgrundsatz gestützt werden kann und daher mit dem Urheberrecht vereinbar ist. Andreas Sesing wertet hierzu das Urheberrecht der Europäischen Union - das sich an den Kategorien von Waren- und Dienstleistungsverkehr orientiert - sowie die im deutschen Recht etablierte Unterscheidung zwischen körperlicher und unkörperlicher Werkverwertung aus. Anschließend erarbeitet er ein Konzept zur Deutung des Verbreitungsrechts als Befugnis zur Steuerung der Nutzungsherrschaft über Werkexemplare. Die für Zweitmärkte bedeutsame Anwendbarkeit des Erschöpfungsgrundsatzes beleuchtet der Autor ebenso wie die Möglichkeiten zur interessengerechten Ausgestaltung von Zweitmärkten für digitale Inhalte. Hierbei zeigt sich, dass der Einsatz technischer Schutzmaßnahmen die erforderliche Interessenabwägung maßgeblich beeinflusst.