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Rechtsvergleichend behandelt der Autor die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Fehler im Verwaltungsverfahren zur gerichtlichen Aufhebung einer angefochtenen Verwaltungsentscheidung führen kann. Dabei stellt er auf Grund einer vergleichenden Analyse von Grundelementen des Verwaltungsverfahrensrechts in Frankreich und Deutschland die Kriterien der Verfahrensfehlersanktionierung in beiden Rechtsordnungen einander gegenüber. So zeigt sich, daß sich die Strukturunterschiede im Verwaltungsprozeßrecht der beiden Länder in einem ungleichen Gewicht von Verfahrensfehler niederschlagen. Besonders reiches Anschauungsmaterial liefert die jeweilige Rechtsprechung zum Umwelt- und Planungsrecht. Insgesamt erweist sich, daß beide Rechtsordnungen zu diesem Kernthema des Allgemeinen Verwaltungsrechts von gemeinsamen Grundannahmen ausgehen, daß freilich tendenziell das französische Verwaltungsrecht im Vergleich zum deutschen Verfahrensverstöße deutlich strenger sanktioniert.