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Verfassungstheorie thematisiert ordnungspolitische Herausforderungen und verfassungspolitische Handlungsmöglichkeiten, auf die eine konkrete Verfassung nur eine - von mehreren theoretisch möglichen - historischkontingente Antwort ist. Sie hat in mehrfacher Hinsicht dienende Funktionen: Sie dient der Verfassungsrechtsdogmatik, indem sie stillschweigend zugrunde gelegte Vorverständnisse offenlegt, Verfassungsvoraussetzungen und erwartungen nachspürt sowie Leitbilder, d.h. den telos einer Verfassung, rekonstruiert. Der Verfassungsvergleichung dient die Verfassungstheorie als Basis für die Bildung von Kategorien und Institutionen jenseits einer konkreten Rechtsordnung: derart schafft sie Vergleichsmaßstäbe für konkretes Vergleichen. Sie dient schließlich der Verfassungsrechtspolitik, indem sie deren Akteuren Leitlinien, Perspektiven und Handlungsoptionen anbietet.