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Heike Jochum bietet eine im Kern verwaltungsrechtsdogmatische Untersuchung, die auch rechtssystematische und -soziologische Ansätze hinzuzieht. Ausgehend von der Erkenntnis, daß das behördliche Verwaltungsverfahren und der verwaltungsgerichtliche Prozeß in vielerlei Hinsicht funktional verwoben sind, untersucht sie die normativen Verbindungslinien zwischen Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozeßrecht. Dies führt zunächst zu der Frage, welche Bedeutung der Steuerungskraft und dem Steuerungscharakter des materiellen Verwaltungsrechts zukommen. Hier entwickelt die Autorin eine These der normativen Konnexität von Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozeßrecht, die sodann anhand zahlreicher Reverenzgebiete des besonderen Verwaltungsrechts exemplifiziert und verifiziert wird. Dabei stehen insbesondere die Bereiche Umweltrecht, Städtebaurecht, Sozialversicherungsrecht, öffentliches Haushaltsrecht, Vergaberecht, Kartellrecht, Güterkraftverkehrsrecht und Hochschulrecht im Vordergrund.