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Der Autor hat es sich zur Aufgabe gemacht, die bestehenden Regelungen im Völkerrecht zu Umweltverträglichkeitsprüfungen, Offenlegung von Daten und die Möglichkeiten der Durchsetzung zu analysieren. Grundlage war die Einführung derartiger Verfahren bei der Multilateralen Investitions-Garantie-Agentur im Frühjahr 1999. Dabei wurde zusammen mit weiteren Dokumenten (wie Weltbank-Richtlinien, UN-Konventionen, Urteilen des IGH) ein Völkergewohnheitsrecht zu diesem Komplex herausgearbeitet, das weitergehend als bisher die UVP zu einem notwendigen Bestandteil grenzüberschreitender Tätigkeiten eines Staates macht. Für multilaterale Entwicklungsorganisationen ergeben sich noch weitere gewohnheitsrechtliche Grundsätze. Um praxisrelevante Gesichtspunkte einzubeziehen, endet die Arbeit mit Vorschlägen zur beabsichtigten Überprüfung der Verfahren durch die MIGA und einem Neuentwurf des Umweltleitfadens für die Investitionsgarantien ("Hermesbürgschaften") des Bundes. So werden die gewonnenen Erkenntnisse umgesetzt.