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Politische Verfahren lassen sich definieren als Handlungsabläufe, die in ihrer äußeren Form bestimmten Regeln folgen und zur Hervorbringung allgemein verbindlicher Entscheidungen, letztlich also zur Herstellung kollektiver Handlungsfähigkeit dienen. Es ist als Kennzeichen komplexer moderner Gesellschaften beschrieben worden, daß die Legitimität ihrer politischen Entscheidungen nicht mehr auf unvordenklicher Tradition und transzendenter Autorität beruht, sondern von den Entscheidungsverfahren selbst erzeugt wird.§Die leitende Fragestellung der hier publizierten Tagung war, ob und inwiefern sich vormoderne politische Verfahren signifikant von modernen unterscheiden. Wie funktionierte politische Willens- und Entscheidungsbildung unter den Bedingungen ständisch-hierarchischer Ordnung? Wie verhielten sich öffentlich-demonstrative zu vertraulichen Verfahrensformen, wie die Herstellung zur Darstellung von Entscheidungen? Welche Rolle spielten symbolisch-zeremonielle Elemente? Wie waren politische Verfahren in die ständische Umwelt eingebettet, bzw. inwiefern bildeten sie autonome Strukturen und Rollen aus? Diese Fragen werden an eine Reihe ganz unterschiedlicher Verfahren des Mittelalters und der frühen Neuzeit herangetragen von ständischen Versammlungen über Konzilien und Wahlhandlungen bis hin zum diplomatischen Verkehr.