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Jahrzehntelang hat die Verwaltungsrechtswissenschaft gegenüber dem Rechtsinstitut des Vertrages eine reservierte Haltung eingenommen. Hier hat sich erst in jüngerer Zeit ein Wandel vollzogen. Die mittlerweile zahlreichen vertragsfreundlichen Stimmen können und wollen indessen nicht verbergen, daß die Dogmatik des öffentlichen Vertragsrechts teilweise noch in den Kinderschuhen steckt. Die in diesem Bereich notwendige Entwicklung sollte ihre Grundlage in einer prozeduralen Sichtweise vertraglicher Rechtsverhältnisse finden. Diese gestattet es, in ebenso juristisch überzeugender wie anschaulicher Weise einzelne Abschnitte der Rechtsgestaltung durch vertragliches Handeln zu untersuchen.§Einen dieser Abschnitte bildet das vorvertragliche Schuldverhältnis, das im Verwaltungsvertragsrecht - anders als im Privatrecht - bislang recht stiefmütterlich behandelt wurde. Hier setzt die vorliegende Untersuchung an. Die Arbeit ordnet ihr Thema in einem ersten Schritt in einen Bezugsrahmen verwaltungsrechtlicher Dogmatik ein und erschließt es sodann in vier weiteren Schritten: Sie greift zunächst die Rechtsgrundlagen und die Entstehungstatbestände vorvertraglicher Schuldverhältnisse auf, darauf wendet sie sich deren - nach Fallgruppen systematisierten - Inhalten zu und behandelt schließlich die Rechtsfolgen.