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Seit der Umsetzung der siebenten EG-Richtlinie enthalten die deutschen Konzernrechnungslegungsvorschriften dreiundneunzig Rechtsvorschriften mit Wahlrechten. Offenbar ist es somit möglich, sich zur Darstellung von Sachverhalten im Konzernabschluß zwischen alternativ geregelten Abbildungsweisen zu entscheiden.§Um zu klären, ob diese Wahlmöglichkeiten tatsächlich bestehen, untersucht Frank Peter Peffekoven zunächst Zweck und Aufgabe von Konzernabschlüssen sowie die europarechtlichen Rahmenbedingungen. Anschließend analysiert der Autor die 93 Wahlrechte. Es wird deutlich, daß die Ausübung der meisten Wahlrechte durch Zweck und Aufgabe des Konzernabschlusses eindeutig festgelegt ist. Faktisch besteht bei den meisten Rechtsvorschriften mit Wahlrechten keine Wahlmöglichkeit, so daß sie durch Rechtsvorschriften ohne Wahlrechte ersetzt werden können.
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