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Diese Arbeit befasst sich unter dem Aspekt des verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebots mit der Auslegung des Merkmals «Vermögensschaden» in § 263 StGB. Dazu werden die vier klassischen Auslegungsmethoden sowie auch sozialwissenschaftliche Erkenntnisse zum Strafbedürfnis herangezogen. Zwischenergebnis ist die Feststellung, dass sich auf dieser Basis kein zwingendes Auslegungsergebnis finden lässt. Der letzte Teil der Untersuchung befasst sich dann einerseits mit einem Vorschlag der Autorin, der die Bestimmtheit des Tatbestandsmerkmals - und damit die Vorhersehbarkeit der Rechtsanwendung - gegenüber bisherigen Vorschlägen besser gewährleisten könnte. Anderseits wird herausgearbeitet, dass der als rechtspolitisches Bedürfnis immer wieder herausgearbeitete Zweck des Betrugstatbestands möglicherweise durch andere Regelungen, wie beispielsweise im Wettbewerbsrecht, ebenfalls erreicht werden könnte.