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Die Frage nach den Konsequenzen des Vorliegens einer aberratio ictus und eines error in objecto für die strafrechtliche Erfolgszurechnung zählt zu den schwierigen Standardproblemen der Strafrechtswissenschaft. Die vorliegende Untersuchung arbeitet zunächst die Strukturen beider Formen der Diskrepanz zwischen Vorstellung und Wirklichkeit heraus und schichtet die themenspezifisch unproblematischen Fallkonstellationen ab. Sodann wird der die gegenwärtige Diskussion bestimmende Meinungsstand ausführlich dargestellt und einer detaillierten Kritik unterzogen. Die Untersuchung zeigt, daß eine haltbare Begründung nur unter Rückbesinnung auf das - begrenzte - Vermögen des autonomen, endlichen Subjekts, die äußere Wirklichkeit personal zu gestalten, sowie auf das Grundgefüge der Freiheitsermöglichung durch Recht geleistet werden kann. Schließlich werden präzise Systematisierungen und Lösungen der kontroversen Grenzfälle zwischen aberratio ictus und error in objecto entfaltet.