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Wird das Einzugsermächtigungsverfahren als Form des bargeldlosen Zahlungsverkehrs genutzt, ergeben sich aufgrund der Besonderheiten dieser Zahlungsart und den hiermit zusammenhängenden Rechten und Pflichten der Beteiligten weitreichende Schwierigkeiten, wenn das Insolvenzverfahren über das Vermögen des zahlungspflichtigen Schuldners eröffnet wird. In der Rechtsprechung und der Literatur sorgt daher der Widerruf von Lastschriften in der Insolvenz natürlicher Personen für eine rege Diskussion. Gegenstand dieser Abhandlung ist die Darstellung der unterschiedlichen Auffassungen und diskutierten Fragen. Da hierbei der Blick auch in die Zukunft zu richten ist, werden auch die Bestrebungen der europäischen Kreditwirtschaft zur Schaffung eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes dargestellt.